Pflege und Betreuung für eine begrenzte Zeit.
Das Angebot der Kurzzeit- und Verhinderungspflege soll pflegende Angehörige entlasten. Nach einem Krankenhausaufenthalt soll die Selbständigkeit gefördert werden, um die Rückkehr in die Häuslichkeit zu ermöglichen oder eine Perspektive aufgezeigt werden, um die Einrichtung kennenzulernen und so mögliche Ängste vor einer Dauerpflege abzubauen.
Die Plätze sind in den Wohnbereichen integriert und laden zu Begegnungen mit anderen Menschen und Gesprächen ein. Es besteht die Möglichkeit an unterschiedlichen Angeboten des Hauses teilzunehmen und so den Aufenthalt unterhaltsam und unbesorgt zu gestalten.
Die Kurzzeit-, wie auch die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers und wird nach den gängigen Regelungen gewährt.
» Informieren Sie sich rechtzeitig und schaffen sich eine entspannte Pflegesituation. «
Es besteht ein Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen. Lassen Sie sich beraten.
Eine Übersicht über anfallende Kosten und Leistungen finden Sie in der aktuellen Preisliste.
Preisliste Kurzzeit- und Verhinderungspflege in der Allgemeinen Pflege ab 01.04.2024